Zuständigkeit und Inhalt prüfen
§§ 20 und 35 GmbHG trennen Geschäftsführung und Gesellschafterkompetenz. Die Übersicht zu Geschäftsführung ordnet die Rollen.
Weisungsbeschluss an die GmbH-Geschäftsführung: Zuständigkeit, Dokumentation und Haftung.
Gesellschafter können innerhalb ihrer Zuständigkeit Weisungen erteilen. Eine Weisung muss aber klar, zuständigkeitsgerecht und dokumentiert sein.
Geschäftsführung, Vertretungsmacht und Haftung sind getrennt zu prüfen.
Gesellschafter können innerhalb ihrer Zuständigkeit Weisungen erteilen. Eine Weisung muss aber klar, zuständigkeitsgerecht und dokumentiert sein.
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§§ 20 und 35 GmbHG trennen Geschäftsführung und Gesellschafterkompetenz. Die Übersicht zu Geschäftsführung ordnet die Rollen.
Ein belastbarer Beschluss nennt Sachverhalt, Ziel, Grenzen und Umsetzung. Das Vertragsreview ordnet die Nachweise.
§ 25 GmbHG bleibt für Pflichten und Haftung relevant. Vor Umsetzung unterstützt die Checkliste zur Vertragsprüfung.
Die Weisung muss innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit bleiben. Sie darf keine unzulässige Handlung anordnen oder zwingende Pflichten verdrängen.
Die Umsetzung sollte mit einem Kontrollpunkt, einer Berichtslinie und der Frage verbunden werden, ob Verträge oder Vollmachten angepasst werden müssen.
§§ 20 und 35 GmbHG trennen Geschäftsführung und Gesellschafterkompetenz. Die Übersicht zu Geschäftsführung ordnet die Rollen.
Ein belastbarer Beschluss nennt Sachverhalt, Ziel, Grenzen und Umsetzung. Das Vertragsreview ordnet die Nachweise.
§ 25 GmbHG bleibt für Pflichten und Haftung relevant. Vor Umsetzung unterstützt die Checkliste zur Vertragsprüfung.
Die Weisung muss innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit bleiben. Sie darf keine unzulässige Handlung anordnen oder zwingende Pflichten verdrängen.
§§ 20 und 35 GmbHG sind daher mit dem konkreten Gesellschaftsvertrag zu lesen.
Sachverhalt, Ziel, Umfang, Abstimmung, Unterlagen und Empfänger der Weisung sollten in einer Akte zusammengeführt werden.
So kann die Geschäftsführung erkennen, welche Entscheidung tatsächlich umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung sollte mit einem Kontrollpunkt, einer Berichtslinie und der Frage verbunden werden, ob Verträge oder Vollmachten angepasst werden müssen.
Die interne Weisung ersetzt nicht die Prüfung der Außenvertretung und allfälliger Geschäftsführerhaftung.
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Innerhalb ihrer gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeit ja.
Nein. § 25 GmbHG und die konkrete Pflicht bleiben relevant.
Die interne Weisung ändert die Vertretungswirkung nicht automatisch.
Sachverhalt, Ziel, Grenzen, Abstimmung, Unterlagen und Umsetzung.
Vertrag, Beschlussentwurf, Berichte, Vollmachten und betroffene Verträge.
Gesellschaftsvertrag prüfen und klar gestalten. Vertragsatlas für GmbH, Gesellschafterrechte, Stimmrechte, Exit, Nachfolge und Streitvermeidung.
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