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Geschäftsführung und Vertretung

Zuständigkeiten, Zustimmungsvorbehalte und Vertretung klären.

Worauf es rechtlich ankommt

Geschäftsführung und Vertretung bestimmen, wer die GmbH im Alltag lenkt und nach außen bindet. Der Vertrag sollte klären, welche Entscheidungen Geschäftsführer allein treffen dürfen und wann Gesellschafter zustimmen müssen.

Welche Klauseln zusammen gelesen werden

Unklare Zustimmungskataloge führen entweder zu Blockaden oder zu zu weitgehender Geschäftsführungsfreiheit. Auch Einzelvertretung, Gesamtvertretung, Insichgeschäfte und Abberufung sollten zur Risikolage passen.

Was Sie vorbereiten sollten

Vor der Anpassung sind Organigramm, Geschäftsverteilung, Bankvollmachten, bestehende Dienstverträge und bisherige Beschlusswege zu sammeln. So lassen sich praktische Abläufe rechtlich sauber abbilden.

Checkpunkte für die Prüfung

Einzel- oder Gesamtvertretung mit dem Firmenbuchstand abgleichen.
Zustimmungspflichtige Geschäfte wertmäßig und sachlich begrenzen.
Abberufung und Bestellung der Geschäftsführer klar regeln.
Haftungsnahe Themen wie Darlehen, Bürgschaften und Großinvestitionen gesondert prüfen.

Häufige Fragen

Muss jeder Zustimmungsvorbehalt im Gesellschaftsvertrag stehen?

Nicht immer. Manche Punkte können auch in Geschäftsordnung oder Beschluss geregelt werden. Entscheidend ist, dass Zuständigkeit und Wirkung klar sind.

Was ist bei mehreren Geschäftsführern wichtig?

Vertretungsbefugnis, Ressortverteilung und Eskalation bei Uneinigkeit sollten eindeutig geregelt sein.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.